Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oberflächen

Da bei nachlackierten Fahrzeugteilen die Gefahr besteht, dass es bei der eventuellen späteren Folienentfernung zu partiellen Lackablösungen kommen kann, ist es für den Folierer sehr wichtig, den Original-Lackzustand genau zu kennen. Daher ist es vor der Folierung essentiell zu erfahren, ob und wenn ja, welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen gewissen Gitterschnittwert  aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Carwrappingfolien sind so aufgebaut, dass ihre Klebkraft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lackes übertrifft und somit den Lack abheben kann. Es ist ausreichend belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den Lack stattfindet – solange der Lack in einem neuwertigen Zustand ist.

Folien sind eine Art Lackimitat und bestehen aus hochwertigem PVC. Einige unserer Folien haben eine zusätzliche
Hochglanzbeschichtung, welche je nach Farbtiefe (z.B. schwarze Folie) die Oberfläche des Untergrundes noch mehr hervorhebt als z.B. matte Folien. Da einige Lacke eine geringfügige „Orangenhaut“ aufweisen, wird dieser Effekt durch die Folie verstärkt. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das Ergebnis von uns  demonstrieren. Unebenheiten am Fahrzeug selbst werden, je nach Intensität, durch die Folie weiter sichtbar bleiben. Diese sollten ggf. im Vorfeld beseitigt werden. Die Folie wird generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen.

Für Neuwagen

Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann 4-6 Wochen dauern. Vorher wird keine Folierung von uns vorgenommen. Sollte die Folierung aus verschiedenen Gründen zwingend erforderlich sein, bevor der Lack vollständig ausgegast ist, so übernehmen wir keine Haftung für das langfristige Haften der Folie auf dem frischen Lack.

Für Gebrauchtwagen

Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder gar Rost bilden keine ausreichende Basis, um eine Gewährleistung zu bieten und können zu Problemen bei der späteren Entfernung der Folie sorgen. Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht nicht auf Ihrem Untergrund, kann diese auch nicht durch das Aufbringen einer Folie kompensiert werden.

Vorbereitung

Das Fahrzeug ist zur Anlieferung gereinigt bereitzustellen (einfache Standardwäsche). Ein evtl. Mehraufwand, der die eigentliche Folierung erst ermöglicht, wird berechnet und die Montage verlängert sich um einen Tag bzw. ein paar Stunden besonders bei groben und hartnäckigen Verunreinigungen wie Teerflecken, Flugrost und Insektenrückstände.

Embleme + Scharniere

Im Rahmen diverser Folierarbeiten werden, wenn nötig, sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug entfernt. Diese werden  nicht wieder angebracht. Sollten Sie eine neue Montage dieser Embleme wünschen, müssen neue Einzelteile vom Hersteller gegen Aufpreis bestellt werden. Scharniere sind grundsätzlich von einer Folierung ausgeschlossen.

Montage

Die Montage findet bei uns statt, um die hochwertigen Eigenschaften der Folie voll ausnutzen zu können. Montagearbeiten vor Ort sind unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, falls die Bedingungen grenzwertig sind.

Die Montagezeit variiert sehr stark nach Aufwand. Generell fordert eine Basisfolierung einen Zeitaufwand von 3 Tagen. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, muss das Fahrzeug noch einen weiteren Tag in der Montagehalle stehen bleiben.

Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund ihrer konkaven oder komplexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Eine Faltenbildung an umgelegten Kanten ist – ebenso wie geringfügiges Schrumpfen der Folie – aus technischen Gründen unvermeidlich und ist kein Reklamationsgrund. Dies gilt auch für kleine Lufteinschlüsse, die unmittelbar nach der Folierung auftreten können. Diese bilden sich nach etwa 14 Tagen zurück.

Fotofreigabe

Mit Freigabe des Auftrages wird unwiderruflich vereinbart, dass wir Fotos des Fahrzeuges ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke unentgeltlich nutzen dürfen. Selbstverständlich werden die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeuges unkenntlich gemacht. Der Fahrzeughalter erhält auf Anforderung kostenlos Abzüge der Originalbilder in digitaler Form. 

Zahlungsbedingungen, Änderung, abweichende Vereinbarungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die erbrachte Leistung bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten. Für alle weiteren Vereinbarungen gilt die Zahlungsbedingung auf der Rechnung.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorstehenden Hinweise und Bedingungen als ausschließliche Grundlage der Abwicklung des erteilten Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sollte der Termin kurzfristig  abgesagt/nicht abgesagt werden und es wurde Material von uns bereits bestellt oder andere Vorleistungen getroffen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.

Gewährleistung

Wir leisten Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller original lackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe nach der Folierung. Sollten durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folierungsarbeiten Lackschäden oder Montageschäden entstanden sein, übernehmen wir die Kosten einer Neulackierung oder Reparatur der beschädigten Teile. Sollten Materialfehler auftreten, wird der Folienschaden an den jeweiligen Hersteller gemeldet, welcher für das Ersetzen und jegliche Aufwandsentschädigungen verantwortlich ist. Durch die erbrachte Reparatur wird weder die Gewährleistung verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Weitgehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadensersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art. Schäden am Fahrzeug, die durch den Ein- und Ausbau von Anbauteilen während der Folierarbeiten nachweislich entstanden sind, müssen innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugauslieferung gemeldet werden. Nach Ablauf der 14 Tage können keinerlei Reparaturansprüche gestellt werden. Prüfen Sie daher Ihr Fahrzeug noch am Übergabetag nach evtl. Funktionsstörungen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstrassenschäden oder Parkrempler

  • Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien

  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung

  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden

  • Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten

  • Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

Folierung

Zulassung im Straßenverkehr

In Österreich sind im Bereich der StVO zugelassene Fahrzeuge von einer Eintragung der Farbänderung befreit, da es keine dauerhafte Veränderung des Autos ist. Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, klären Sie bitte unbedingt vor Ausführung der Folierung ob hier behördliche Anforderungen zu erfüllen sind. 

2.1. Nachfolierung (z.B. nach Unfall)

Bei Nachfolierungen kann es zu Farbabweichungen kommen, die u.a. im Herstellungsverfahren der Folien begründet sind. Dies gilt auch bei einer normalen mechanischen Abnutzung gegenüber den original folierten Teilen.  

Entfernen der Folie

Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht im Carwrappingpreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt. Lackschänden können bei einer Rückrüstung jedoch generell, insbesondere in nachlackierten oder vor geschädigten Bereichen, nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Pflegehinweise

Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3-5 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal). Um eine möglichst lange Haltbarkeit zu generieren, können folgende  Pflegemaßnahmen eingehalten werden:

  • Die Folie ist waschstraßenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen.  Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

  • Eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen müssen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie durch hohen Anpressdruck der Walzen zu vermeiden.

  • Die Folie sollte in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen.

  • Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. 

  • Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Eine Folie sollte -ähnlich eine Lackierung- nicht zu oft und nicht zu selten gereinigt werden. Spätestens alle 8 – 10 Wochen sollten Sie die Folie gründlich reinigen. Sie brauchen Ihr foliertes Fahrzeug nicht extra regelmäßig oder häufig waschen. Ähnlich wie beim Lack, führt häufiges Waschen zu einer Abnutzung oder Kratzer-/Streifenbildung auf der Folie. Wenn die oberste Schicht des mehrschichtigen Folienaufbaus einmal beschädigt ist, lässt sich dies nur schwer bis gar nicht wiederherstellen. Liegen die Poren der Folie einmal offen, so lassen sich Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen, als üblich. Außerdem können aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder die Zusatzprodukte der Waschstraße leichter in die Folie eindringen und ihre Optik, Haptik, Langlebigkeit und /oder Rückrüstung negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher ausdrücklich Handwäsche.

  • Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten.

  • Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren  behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Holen Sie sich im Zweifel unseren Rat ein.

  • Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen u.ä. die Oberfläche beschädigen.

  • Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein vernünftiger Mindestabstand zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten.

  • Verschmutzungen wie (z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz) sind umgehend zu entfernen, da diese – genau wie beim Lack – eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.   

für matte Folie:

  • Die Benutzung von Waschstrassen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche. Alternativ auch Waschstrassen mit Textilwäsche, diese sollten aber vor Benutzung geprüft werden, ob die Textillappen in einem guten Zustand sind. Verschlissene und /oder verunreinigte Textillappen können auf einer Folie ebenso Schaden anrichten, wie rotierende Bürsten. Zusatzprogramme wie Heisswachs oder Politur sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da diese die Folienoberfläche beschädigen oder glänzend machen können. Dieser Effekt lässt sich nicht wieder umkehren. Verwenden Sie keine handelsüblichen Wachse. 

für Teilfolierungen:

  • Bei der Fahrzeugwäsche ist auf freistehende Kanten zu achten, insbesondere bei der Reinigung mit dem Hochdruckreiniger. Diesen unbedingt auf Abstand halten, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Auch feine Konturstreifen sind schnell durch Steinschläge beschädigt, welche dazu führen können, dass sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.

Scheibentönung

Montage

Eine Scheibentönung gehört zu den Nassverklebungen und benötigt eine Trocknungszeit, die etwaige Nacharbeiten nach der Trocknung erforderlich macht. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Fahrzeug stehen zu lassen, müssen Sie die Nacharbeiten selbst tätigen oder erneut in unsere Räumlichkeiten kommen.

Die vollständige Trocknung dauert bis zu 21 Tage, je nach Witterung. In dieser Zeit können noch Schlieren oder Bläschen sichtbar sein. Diese dürfen nicht berührt werden und verschwinden nach der Trocknungszeit. Wir bitten daher um Geduld.

Pflegehinweise

Während der Trocknungszeit von ca. 21 Tagen bitten wir Sie, die Fenster geschlossen zu halten und die Heckscheibenheizung nicht einzuschalten.
Um die Scheibe optimal zu reinigen, empfehlen wir Ihnen normalen Scheibenreiniger und ein weiches Tuch zur Nachbearbeitung.

Herstellergarantie

Auf unsere Folie gibt es 10 Jahre Herstellergarantie. Garantiert wird die Haltbarkeit sowie die Klarheit des Klebers. 

Grafiken

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe zu verlangen.

Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Vergütung

Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten (wie Mustererstellung, Fotolizenzen, Andrucke u.ä.), die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Grafiken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Wurden dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

Alle Inhalte unserer Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Firma Caradise. 

Haftung

Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Sofern die Firma Caradise notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Grafiken entfällt jede Haftung der Firma Caradise.

Wir haften auch nicht für  die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die erbrachte Arbeitsleistung des Grafikers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers, besteht die Möglichkeit des Projektabbruches oder eine kostenpflichtige Nachbesserung bis zum endgültigen Gefallen.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma Caradise von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.